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   BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03   

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https://dejure.org/2006,23510
BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03 (https://dejure.org/2006,23510)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2006 - 2 BvR 868/03 (https://dejure.org/2006,23510)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 2 BvR 868/03 (https://dejure.org/2006,23510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Unzulässigkeit der Beweiserhebung im Asylverfahren wegen verfolgungsauslösender oder -verschärfender Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beweiserhebung unter Einschaltung der potentiellen Verfolgerbehörden bei Gefahr der Verschärfung einer politischen Verfolgung des Asylbewerbers; Reichweite des Gebots der vollständigen und objektiven Sachaufklärung im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers angezeigt; sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03
    Die tatrichterlichen Ermittlungen müssen einen hinreichenden Grad an Verlässlichkeit aufweisen und dem Umfang nach zureichend sein (BVerfGE 76, 143 [162]).
  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03
    Es obliegt aber grundsätzlich dem Asylbewerber, seine Gründe für eine politische Verfolgung in schlüssiger Form vorzutragen (vgl. hierzu m. w. N. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Oktober 2001 - 1 B 24.01 -, InfAuslR 2002, S. 149; vgl. zu den Mitwirkungsobliegenheiten des Asylbewerbers auch § 15 AsylVfG und Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 23. Dezember 1985 - 2 BvR 1063/84 -, NVwZ 1987, S. 487).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03
    Dadurch soll eine möglichst zuverlässige Grundlage für die Beurteilung der asylrelevanten Situation im Verfolgerstaat geschaffen und damit zugleich der Gefahr unterschiedlicher Verfolgungsprognosen zur gleichen Frage durch verschiedene Tatsachengerichte soweit wie möglich entgegengewirkt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 91.89 -, BVerwGE 85, 92 [95] m. w. N.).
  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch pauschal gehaltenen

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03
    Unzulässig sind allerdings Beweiserhebungen, die, beispielsweise wegen verfolgungsauslösender oder -verschärfender Wirkungen der Beweiserhebung aufgrund unzureichender Vorkehrungen zum Schutz des Betroffenen, unverhältnismäßig in dessen Grundrechte eingreifen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -, NVwZ 2005, S. 681 [682 f.]).
  • BVerfG, 23.12.1985 - 2 BvR 1063/84

    Asylverfahren - Substantiierung - Asylfolgeverfahren - Gesetzesanwendung

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03
    Es obliegt aber grundsätzlich dem Asylbewerber, seine Gründe für eine politische Verfolgung in schlüssiger Form vorzutragen (vgl. hierzu m. w. N. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Oktober 2001 - 1 B 24.01 -, InfAuslR 2002, S. 149; vgl. zu den Mitwirkungsobliegenheiten des Asylbewerbers auch § 15 AsylVfG und Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 23. Dezember 1985 - 2 BvR 1063/84 -, NVwZ 1987, S. 487).
  • BVerwG, 02.08.2000 - 9 B 210.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beurteilung der Echtheit einer

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03
    Verfassungsrecht gebietet es nicht, dass eine Beweiserhebung im möglichen Verfolgerstaat unter allen Umständen unterbleibt (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 28. August 2003 - 1 B 457.02 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 74, und vom 2. August 2000 - 9 B 210.00 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 61).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 457.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Echtheit einer ausländischen

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03
    Verfassungsrecht gebietet es nicht, dass eine Beweiserhebung im möglichen Verfolgerstaat unter allen Umständen unterbleibt (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 28. August 2003 - 1 B 457.02 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 74, und vom 2. August 2000 - 9 B 210.00 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 61).
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